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19.7.08

Steuerstrafexempel

Das erste Urteil in Sachen Steueraffäre Liechtenstein ist gefallen. Die staatlichen Richter des staatlichen Gerichtsmonopols haben zu Gunsten ihres sie alimentierenden Hochsteuerlandes Deutschland ein Urteil gefällt und den ersten Steuerflüchtling bestraft. Laut Pressemitteilung (FAZ vom 19.07.2008) soll das Urteil gleich in zweierlei Hinsicht Signalwirkung haben: Steuerzahler sollen von Steuerflucht abgeschreckt werden und "Steuersparer" sollen erkennen, daß eine Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden auch im nachhinein sinnvoll ist.
Adressat dieses Urteils ist also nicht der zu Unrecht Verurteilte (Steuererpressung ist niemals legitim), sondern die breite Masse der angeblich potentiell kriminellen Staatspersonen (auch Bürger genannt). Auch hier wurde also nicht Strafmaß an einer Straftat genommen, sondern externe Ziele verfolgt. Damit ist die Existenz eines Rechtsstaates in Deutschland einmal mehr in Frage gestellt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Darlegung von Bodo Wünsch, der dies schon vor Jahren beobachtete, im Fall Hoyzer.
Und wer sich nun trösten mag, daß die Strafe ja an einen gemeinnützigen Verein gehen wird, den darf ich darauf hinweisen, daß die Gemeinnützigkeit der Staat anerkennt, und daß die Verteilung auch der Staat bestimmt. Ein weiterer rechtsverletzender Staatsklüngel und eine staatliche Machtausweitung durch fiskalischen Zugriff auf Privateigentum auch hier.