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12.9.08
Gemeinschaft im Recht: Herrschaft und Gemeinnutz
Meine Gedanken zum Ob und Wie von Herrschaft, ausgelöst durch einen Beitrag auf Deutschland-Debatte, der auf die dazu grundlegenden altgriechischen Philosophen rekurriert, schrieb ich heute auf dem Blog Demokratie und Rechtsstaat. Kommen Sie mit und lesen Sie hier.
30.4.07
Nachgefragt: Bildung
Bildung ist unvermeidlich, es sei denn, ich bin tot. Bin ich aber nicht - und bilde mich. Selbst für Erwachsene ist dies universal, vielmehr aber für Kinder, denen die meisten Möglichkeiten verwehrt bleiben; der deutsche Schulzwang steht für Bildungsplanwirtschaft: Bürokratische Sozialisten intonieren, was für die/den Einzelnen gut ist.
Natürlich ist dies eine Anmaßung, denn der Schulbürokrat steckt nicht in der Haut all derer, die er seiner Meinung zu unterwerfen sucht - und der allein von Staats wegen gehört wird. Macht manipuliert gerne, vor allem zu Ihren Gunsten.
Jeder lebendige Mensch bildet sich: Gewollt oder ungewollt. Frei oder unfrei. Bildung ist unvermeidlich. Und freie Bildung führt zum Ziel: Zu sich selbst und genehmer Gemeinschaft.
Natürlich ist dies eine Anmaßung, denn der Schulbürokrat steckt nicht in der Haut all derer, die er seiner Meinung zu unterwerfen sucht - und der allein von Staats wegen gehört wird. Macht manipuliert gerne, vor allem zu Ihren Gunsten.
Jeder lebendige Mensch bildet sich: Gewollt oder ungewollt. Frei oder unfrei. Bildung ist unvermeidlich. Und freie Bildung führt zum Ziel: Zu sich selbst und genehmer Gemeinschaft.
8.10.06
Die Bürger bilden den Staat - nicht umgekehrt.
Die Bürger bilden den Staat - nicht umgekehrt.
Lernen? Schule! Geben Sie es zu: Genau diese Assoziation ist Ihnen gerade durch den Kopf gegangen. Zu Unrecht. Manipuliert. Von wem? Wieso? Das bekommen wir 'raus!
Seit gut 100 Jahren wird von Staats wegen versucht, Lernen mit Schule zu assoziieren. Und es ist - vorerst - gelungen. Aber wir sind noch nicht am Ende. Gehen wir zum Anfang.
Ganz zum Anfang. - Ein Kind, vielleicht ihr Kind, lernt essen (erst schlabbernd, dann richtig), es lernt laufen, es lernt sprechen, es lernt, sich wahrzunehmen, sich durchzusetzen und sich zurückzunehmen. Es lernt Roller fahren und Fahrrad fahren. Obschon sie nicht staatlich-diplomierter Pädagoge sind. Und Ihre Frau auch nicht. Unglaublich? Alltag. Und funktioniert.
Womöglich hat Ihr Kind Geschwister? Sie Anarchist! Können Sie nicht wenigstens die Sozialisation "ihrem Staat" vorbehalten? Das Zusammen- und Gegeneinander-Spiel in einer Gemeinschaft: Das machen sie selber? Bei sich zu Hause? Haben Sie noch nicht mitbekommen, daß der akzeptable Durchschnittsbürger nur 1,3 Kinder bekommt, neuerdings sogar nur 0,86! Sie sollten Ihre Betriebssoftware unbedingt auf den neuesten Stand bringen. Sonst bringen Sie sich in Gefahr und der zur Zeit regierende Prokrustes bringt das - zur "Not" gewalttätig - ganz demokratisch in Ordnung: Ins Prokrustesbett. Hier - spätestens - wird alles gleichgemacht. Auch ihr Kind.
"Die da oben" vertreten folgende Meinungen:
"Dabei ist das Bildungsmonopol eines demokratischen Gemeinwesens, das Recht auf eine Schule ohne ideologische Scheuklappen, ein kostbares rechtsstaatliches Gut, ...", so 3Sat in Old-Germany - ohne ideologische Scheuklappen: Schön wärs.
"Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag, ..., beschränken in zulässiger Weise das in Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BRDDR) 'gewährleistete' elterliche Erziehungsrecht.", so Roman Herzog u.a. in deren Urteil I BvR 235/89 - bisher dachte ich immer, Grundgesetz/Verfassung dienen der Abwehr staatlicher Anmaßungen...
Den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gibt es aber nicht. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt nur die Ansicht, daß Schulen von Staats wegen beaufsichtigt werden sollten. Daß es überhaupt Schulen geben muß, steht nirgendwo.
Quellen:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/98210/index.html
Hans Eckbert Treu: Zwangsanstalt Schule, ISBN 3-350-88600-9
Bildernachweis: http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.uni-potsdam.de/u/LpB/Vorlesung/Bildun1.gif&imgrefurl=http://www.uni-potsdam.de/u/LpB/Vorlesung/Bildungspolitik%252005-06.htm&h=1136&w=868&sz=45&hl=de&start=6&tbnid=xDwDj0PjZSTidM:&tbnh=150&tbnw=115&prev=/images%3Fq%3DSchule%2BRecht%26svnum%3D10%26hl%3Dde%26lr%3D
Lernen? Schule! Geben Sie es zu: Genau diese Assoziation ist Ihnen gerade durch den Kopf gegangen. Zu Unrecht. Manipuliert. Von wem? Wieso? Das bekommen wir 'raus!
Seit gut 100 Jahren wird von Staats wegen versucht, Lernen mit Schule zu assoziieren. Und es ist - vorerst - gelungen. Aber wir sind noch nicht am Ende. Gehen wir zum Anfang.
Ganz zum Anfang. - Ein Kind, vielleicht ihr Kind, lernt essen (erst schlabbernd, dann richtig), es lernt laufen, es lernt sprechen, es lernt, sich wahrzunehmen, sich durchzusetzen und sich zurückzunehmen. Es lernt Roller fahren und Fahrrad fahren. Obschon sie nicht staatlich-diplomierter Pädagoge sind. Und Ihre Frau auch nicht. Unglaublich? Alltag. Und funktioniert.
Womöglich hat Ihr Kind Geschwister? Sie Anarchist! Können Sie nicht wenigstens die Sozialisation "ihrem Staat" vorbehalten? Das Zusammen- und Gegeneinander-Spiel in einer Gemeinschaft: Das machen sie selber? Bei sich zu Hause? Haben Sie noch nicht mitbekommen, daß der akzeptable Durchschnittsbürger nur 1,3 Kinder bekommt, neuerdings sogar nur 0,86! Sie sollten Ihre Betriebssoftware unbedingt auf den neuesten Stand bringen. Sonst bringen Sie sich in Gefahr und der zur Zeit regierende Prokrustes bringt das - zur "Not" gewalttätig - ganz demokratisch in Ordnung: Ins Prokrustesbett. Hier - spätestens - wird alles gleichgemacht. Auch ihr Kind.
"Die da oben" vertreten folgende Meinungen:
"Dabei ist das Bildungsmonopol eines demokratischen Gemeinwesens, das Recht auf eine Schule ohne ideologische Scheuklappen, ein kostbares rechtsstaatliches Gut, ...", so 3Sat in Old-Germany - ohne ideologische Scheuklappen: Schön wärs.
"Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag, ..., beschränken in zulässiger Weise das in Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BRDDR) 'gewährleistete' elterliche Erziehungsrecht.", so Roman Herzog u.a. in deren Urteil I BvR 235/89 - bisher dachte ich immer, Grundgesetz/Verfassung dienen der Abwehr staatlicher Anmaßungen...
Den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gibt es aber nicht. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt nur die Ansicht, daß Schulen von Staats wegen beaufsichtigt werden sollten. Daß es überhaupt Schulen geben muß, steht nirgendwo.
Quellen:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/98210/index.html
Hans Eckbert Treu: Zwangsanstalt Schule, ISBN 3-350-88600-9
Bildernachweis: http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.uni-potsdam.de/u/LpB/Vorlesung/Bildun1.gif&imgrefurl=http://www.uni-potsdam.de/u/LpB/Vorlesung/Bildungspolitik%252005-06.htm&h=1136&w=868&sz=45&hl=de&start=6&tbnid=xDwDj0PjZSTidM:&tbnh=150&tbnw=115&prev=/images%3Fq%3DSchule%2BRecht%26svnum%3D10%26hl%3Dde%26lr%3D
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