6.2.08

Das Recht auf freie Wahl

Selbst Kirchen dürfen ihre Mitarbeiter nicht frei wählen. Wer gegen das unselige Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, wird staatlich gewaltsam diskriminiert und auf das demokratische Mittelmaß zusammengestutzt. Das Prokrustesbett der Demokraten wird enger und enger und eine freie Wahl wird höchtens noch bei der Autofarbe geduldet, in Grenzen natürlich.

So berichtet unter anderem die FAZ von einem solchen Fall, in dem eine Bewerberin abgelehnt wurde: Hier zu lesen.
Meinen dort eingesandten - nicht veröffentlichten - Leserbrief kann man nun hier lesen:

Recht auf freie Wahl

Der Mensch handelt. Zu seiner Handlungsfreiheit gehört die Wahl, die immer auch positive oder negative "Diskriminierung" ist. Die freie Wahl von Menschen, deren freie Entscheidung zu Verträgen und Handlungen, zu Übereinkünften und Kooperationen, mit wem auch immer - oder eben nicht - kann durch niemanden rechtmäßig diskriminiert werden. Wenn die Menschen sich nicht mehr frei vertragen dürfen, werden sie sich eben streiten müssen. Und die Leute vom Staat, die einmal mehr unnötigen Streit heraufbeschwören, werden sich - da sie das Gerichtswesen verstaatlicht und monopolisiert haben - gleich als (zudem teure) Streitschlichter eines Streites anbieten, den es ohne sie nicht gäbe und der sich zudem zutiefst auf Unrecht beruft.
Die Klägerin ruft den streitbaren Gewaltmonopolisten zuhilfe, um ihre Sicht der Dinge mit Gewalt durchzusetzen. Hier kann nun nicht einmal mehr von einem Arbeitsvertrag die Rede sein, es ist ein mit Gewalt erzwungenes Arbeitsverhältnis: eine staatliche Enteignung, ein staatliches Zwingen und Unvertragen, die übliche staatliche Entfriedung. Das ist die Realität und das wahre Gesicht des demokratischen, aber ganz und gar nicht freiheitlichen Unrechtsstaates: Weniger Freiheit - mehr Gewalt.