Befund: Je weiter die Befehlsherrschaft vom Objekt entfernt ist (Regelungsabstand), desto größer ist die Fehlsteuerung.
Conclusio: Beherrscht das Subjekt sich, ist das Optimum erreicht.
Wahrheit: Nicht Anarchie, nicht Regierung ist die Lösung, sondern Selbstbeherrschung.
1 Kommentar:
Das mit dem Regelungsabstand ist interessant, die hier überzeugend gebrauchte Doppeldeutigkeit von Selbstbeherrschung allerdings auch ... ;-)
Zum Eigentlichen: Wie kommt es dazu? Oder: Geben wir einmal ein Beispiel! In Deutschland gibt es Gesetzliche Krankversicherung, staatlich sanktioniert, propagiert zur Fürsorge, historisch jedoch von Bismarck durchgesetzt, um mit dem Staat konkurrierenden, vordem bestehenden, freien Sozialverbänden (Kommunen, Kirche, Gewerkschaften, Genossenschaften etc.) das Wasser abzugraben. Dies musste die Fremdbestimmung (Fremdbeherrschung im Sinne obigen Beitrages) maximieren. (An den Schrecken einer nicht nur nationalen Fremdbestimmung, sondern gar einer Weltregierung, mag ich dabei gar nicht denken.) In diesem System erhält nun jeder also staatlich sanktioniert Versicherte, das "medizinisch Notwendige" (nach Weisheit der damit befassten Parteiungen); kranke Bezieher von ALG1, ALG2 / Hartz-IV werden den Spruch zur Genüge kennen. Die oft sehr nützliche Prophylaxe, also zielgerichtete Vorsorge, sie gehört regelmäßig nicht dazu. Man stirbt ja nicht davon, wenn man sie nicht bezahlt bekommt - man wird allenfalls krank. Also, und dies ist das Allgemeingültige für nahezu jede fremdbestimmte Hilfeleistung, Leistungen erhält man erst, wenn das Kind, wie der Volksmund so schön sagt, bereits in den Brunnen gefallen ist. (Es ist sogar so, dass ethisch der Zwanganwendende sogar frühestens dann handeln darf, da ansonsten weder formal Nothilfe gegeben ist, noch eine sachgerechte Übereinkunft im Sinne korrekter Antizipation vorliegt.) Dies verursacht ganz natürlich (im Sinne von Gesetzmäßigkeit) sehr oft unnötig höhere Kosten. Aber der Fremdbestimmer kann nun einmal erst handeln, wenn wirklich etwas ist - er hat gar keine andere Chance. Korrekte Antizipation ist eine Glaskugel (für den Blick in die Zukunft), die er nicht besitzt. Und er kann schlechterdings auch nicht die Kosten fehlerhafter Antizipation auf die Gemeinschaft der Versicherten abwälzen. Und wenn er es, beispielsweise der ordre de mufti des Staates könnte, würde er durch diese Haftungsfreistellung den Anreiz verlieren, zumindest möglichst korrekte Vorausschau zu leisten. Dies ist, wie ich finde, ein schönes Beispiel für das im Beitrag oben angeführte Phänomen.
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